Alle Klassen im Überblick


Hier erfahren Sie welche Klassen es bei uns zu erwerben gibt und ab wann man diese fahren darf.

Fahrerlaubnis Klasse B (PKW)
Welche Fahrzeuge darf ich mit der Klasse B fahren?

  • PKW und kleine LKW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
  • Dahinter darf ein Anhänger bis 750 Kg zul. Gesamtmasse gezogen werden
  • Bei Anhängern über 750 Kg darf die zul. Gesamtmasse des Hängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen.
  • Die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf dan 3,5 t nicht überschreiten

Sollen Anhänger mitgeführt werden, die schwerer sind als es diese Bestimmung zulassen, dann reicht der Führerschein der Klasse B nicht aus!
In diesem Fall ist die Fahrerlaubnis der Klasse BE notwendig. Das ist häufig bei großen Wohn-, Boots- und Pferdeanhängern der Fall.

 

Motorräder
Welche Fahrerlaubnis gilt hier?
Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Nennleistung. Für 16 und 17-jährige jedoch gedrosselt auf bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 Km/h, ab 18 Jahren ist die Geschwindigkeit unbegrenzt, bei Max. 11 KW.
Das Mindestalter ist 16 Jahre.

Wer seinen PKW-Führerschein vor dem 01. April 1980 erworben hat, ist automatisch Inhaber dieser Führerscheinklasse.

Klasse A (beschränkt)
Krafträder mit nicht mehr als 25 KW (34 PS) Nennleistung. DAs Verhältnis Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,16 KW/Kg betragen. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis automatisch. Es ist dafür kein neuer Führerscheinantrag notwendig.
Das Mindestalter ist 18 Jahre.

Klasse A (direkt)
Krafträder ohne Leistungseinschränkung und mehr als 34 PS nach oben offen.
Andererseits hat derjenige, der mit 18 Jahren den eingeschränkten Führerschein erwirbt, schon mit 20 Jahren den unbeschränkten Schein, ohne eitere Prüfungen abzulegen.
Das Mindestalter ist 25 Jahre.

Führerschein mit 17
Die Hessische Landesregierung führte ab dem 1. Oktober 2006 das „Begleitete Fahren ab 17“ als Modellversuch ein. Jugendliche können ab 16,5 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen und nach bestandener Fahrprüfung ab ihrem 17. Geburtstag eine Fahrberechtigung für das Begleitete Fahren erhalten.

Als Begleitperson kommt jeder Erwachsene in Betracht, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, selbst seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und bei dem keine Belastung mit mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg vorliegt.

 

Übersicht der neuen EU-Fahrelaubnisklassen

Führerschein-
klasse
Fahrzeugart Mindestalter Voraus-
setzungen
Be-
inhaltet

M
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50ccm und bis 45km/h 16 keine /

A1
Krafträder bis 125ccm bis 11kw/
bis 18 Jahre max. 80km/h
16 keine M

A
Krafträder über 45km/h und 50ccm ohne Leistungs- beschränkung 18 keine L, M

Kraftwagen bis 3,5t zGG. bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) 17 mit Begleitung, sonst 18 keine L, M

BE
wie Klasse B und Anhänger über 750kg 18 B /

C1
Kraftwagen über 3,5t bis 7,49t bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) 18 B /

C1E
Züge aus Klasse C1-Zugfahrzeug mit Anhänger über 750kg zGG 18 C1 BE u. D1E oder DE, sofern D1 oder D vorhanden

C
Kraftwagen über 3,5t zGG bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) 18 B C1

CE
Lastzüge und Sattelzüge 18 C BE, C1E, T sowie D1E o. DE, sofern D1 o. D vorhanden

D1
Omnibusse über 8 bis 16 Sitzplätze (außer Fahrersitz) 21 B /

D1E
Züge aus Klasse D1-Zugfahrzeug mit Anhänger über 750kg zGG 21 D1 BE u. C1E, sofern C1 vorhanden

D
Omnibusse über 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) 21 B D1

DE
Züge aus Klasse D-Zugfahrzeug mit Anhänger über 750kg zGG 21 D BE, D1E u. C1E, sofern C1 vorhanden

L
Land- oder Forst- wirtschaftliche Zugmaschinen bis 32km/h, selbst- fahrende Arbeits- maschinen und Flurförderfahr- zeuge bis 25km/h 16 keine /

T
Land- oder Forst- wirtschaftliche Zugmaschinen bis 60km/h und selbst- fahrende Arbeits- maschinen bis 40km/h 16 keine L, M

S
drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z.B. Quads) bis 45 km/h 16 keine /