Führerschein mit 17


Die Hessische Landesregierung führte ab dem 01. Oktober 2006 das "Begleitete Fahren ab 17" als Modellversuch ein. Jugendliche können ab 16,5 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen und nach bestandener Fahrprüfung ab ihrem 17. Geburtstag eine Fahrberechtigung für das Begleitete Fahren erhalten.

Als Begleitperson kommt jeder Erwachsene in Betracht, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, selbst seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und bei dem keine Belastung mit mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg vorliegt.

Anforderungen an die begleitende Person